Geschützt: Fortsetzung Nachtrag zum KV
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Mit Nachtrag bezeichnet man im Vertragsrecht eine nachträgliche, nach dem ursprünglichen Vertragsschluss vorgenommene Änderung des Vertrags, speziell die nachträglich hinzugefügten Teile des Vertrags.
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