Geschützt: KV-Nachtrag Anlage 3
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt für Gebäude die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Ab dem Jahr 2016 erhöht diese Verordnung den energetischen Standard für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Um Missverständnissen vorzubeugen, spricht man dann von „EnEV ab 2016“.
Der EnEV-Nachweis für das BV dbs37 berücksichtigt diesen erweiterten Standard.
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