Schlagwort: Rate
Laut Kaufvertrag sind die Raten innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis vom Vorliegen der Grundvoraussetzung und Eingang der Zahlungsaufforderung bzw. jeweiligen Fertigstellungsanzeige bei dem Käufer zu zahlen.
Laut Kaufvertrag sind die Raten innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis vom Vorliegen der Grundvoraussetzung und Eingang der Zahlungsaufforderung bzw. jeweiligen Fertigstellungsanzeige bei dem Käufer zu zahlen.