Kategorie: Käuferversammlung
Vor der Gründung der WEG mit ihrem Entscheidungsorgan Eigentümerversammlung haben die Erwerber*innen eine Mitgläubigergemeinschaft gegründet, die dbs37.de GbR. Das Entscheidungsorgan ist dabei die Käuferversammlung, die entweder in den Räumlichkeiten der designierten Hausverwaltung oder als Videokonferenz tagt.