Schlagwort: Bauleistung
Die Käufer*innen haben im Jahr 2018 einen „Kaufvertrag mit Bauleistung“ unterschrieben. Die über das Sondereigentum der einzelnen Wohnungen hinausgehenden Leistungsmerkmale sind – wie üblich bei Bauträgerverträgen – vage beschrieben. Eigentlich müssen sie aus den Vertriebsunterlagen extrahiert werden.