Geschützt: Wohnungsblatt ein Irrtum?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Neben den Grundrissen zu den einzelnen Wohnungen, dem sog. Sondereigentum (SE), gibt es Pläne, die das ganze Objekt und damit das Gemeinschaftseigentum (GE). Dazu gehören z.B. die Hausansichten, der Außenanlageplan, der Kellerplan, die Pläne für Flure, Ausgänge, Gemeinschaftsräume und für das Treppenhaus.
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