Schlagwort: Baubeginn
Voraussetzung für die Zahlungsaufforderung der 1. Rate ist der Beginn der Erdarbeiten. Vor dem Einrichten der Baustelle muss der Baubeginn ggü. der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Voraussetzung für die Zahlungsaufforderung der 1. Rate ist der Beginn der Erdarbeiten. Vor dem Einrichten der Baustelle muss der Baubeginn ggü. der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.