Schlagwort: Notar
Für den Kauf einer Eigentumswohnung schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung vor. Der Notar ist eine unabhängige Instanz und vertritt weder die eine noch die andere Vertragspartei. Seine Aufgabe ist es, die Vertragsparteien über die rechtliche Tragweite ihres Geschäfts aufzuklären und die Absprachen in einem Vertrag zusammenzufassen.
Für das Bauvorhaben Delbrückstraße 37 hat die Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE das Vertragswerk erarbeitet, RA Jan Kallies hat als Notar die Beurkundung durchgeführt.