Geschützt: KV-Nachtrag – noch zu klären
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Sondernutzungsrecht
Nicht räumlich einzugrenzende Teile des Gemeinschaftseigentums werden über SNR den Inhabern von Sondereigentum zugeordnet. Seit Oktober 2020 wird die Erklärung von Sondereigentum auch auf Freiflächen wie z. B. Terrassen, Gartenflächen und Stellplätze zugelassen.
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