Geschützt: Wohnungsblatt ein Irrtum?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Die Teilungserklärung ist die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.