Schlagwort: Abnahme
Im §4 der Kaufverträge ist die Prozedur der Abnahme der Bauleistung beschrieben. Es wird unterschieden nach Abnahme der Bezugsfertigkeit und der Fertigstellung.
Geschützt: Vorbereitung der Abnahme
Geschützt: Längere Fristen für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.